Bundesärztekammer stellt Liste zu Schwangerschaftsabbrüchen bereit

Meldung

Welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen führen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durch? Bei der Beantwortung dieser Frage soll seit Ende Juli eine Liste helfen, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt.

Diese Liste wird auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.familienplanung.de veröffentlicht und gemeinsam monatlich aktualisiert. Sie ist Teil eines Kompromisses zwischen Union und SPD zum Umgang mit der Information über Schwangerschaftsabbrüche. Im Februar hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, das im 219a Strafgesetzbuch verankerte Werbeverbot zu entschärfen. Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen dürfen nun sachlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Das Werbeverbot bleibt grundsätzlich bestehen.

Die Bundesärztekammer nehme die ihr vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe sehr ernst, eine Liste über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu führen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig und kann auf der Internetseite der Bundesärztekammer beantragt werden. Ein mehrstufiger Registrierungs- und Verifizierungsprozess gewährleistet dabei die Sicherheit und Korrektheit der Angaben. Nutzer des elektronischen Arztausweises haben die Möglichkeit, sich mit dessen Hilfe nach der online-Registrierung elektronisch anzumelden. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte erhalten die Anmeldeunterlagen nach der online-Registrierung auf dem Postweg.

Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen können unter https://liste.bundesaerztekammer.de eine Aufnahme beantragen. Allgemeine Anfragen können über die Mailadresse liste@baek.de an die Bundesärztekammer gerichtet werden.