Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache
Die Ärztekammer Berlin bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.aekb.de.
Erstellung dieser Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. November 2021 erstellt und am 14. Juli 2023 überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Fehlerhafte PDF-Dokumente
- Beschreibung: Nicht alle bereitgestellten PDF-Dokumente sind gemäß PDF/UA Standard umgesetzt.
- Maßnahmen: Neu erstellte PDF-Dokumente werden auf PDF/UA-Konformität geprüft und bei Bedarf optimiert.
- Zeitplan: fortlaufend
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Ärztekammer Berlin
Redaktion
Friedrichstraße 16
10969 Berlin
T +49 30 408 06 - 36 36
E redaktion@aekb.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit