Übersicht
über die verschiedenen Vorgaben und Qualifikationen gemäß der Richtlinie Hämotherapie
Qualitätsförderung
Die Ärztekammer Berlin begleitet ihre Aufgabe der Überwachung der Qualitätssicherung in der Hämotherapie seit inzwischen zwanzig Jahren mit weiteren Elementen der Qualitätsförderung:
- regelmäßige Qualifizierungsangebote
- Angebot der Organisation von Peer Reviews
- jährlicher Erfahrungsaustausch (siehe Fortbildungsveranstaltungen)
Zur fachlichen Begleitung der Aufgaben und Angebote der Ärztekammer Berlin hat der Vorstand bereits im Jahr 2002 eine ehrenamtliche Fachgruppe Transfusionsmedizin/Hämotherapie aus Expertinnen und Experten etabliert, die sich mindestens zweimal jährlich trifft und bei Bedarf Arbeitsgruppen zu einzelnen Themen und Projekten bildet.
Hämotherapie
Der Ärzteschaft obliegt die Überwachung der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten in den Einrichtungen der Krankenversorgung. Dieses geht aus § 18 Abs. 1 des Transfusionsgesetzes hervor. Die Einzelheiten dieser Überwachung sind in der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, kurz Richtlinie Hämotherapie, geregelt.
Die Bundesärztekammer stellt in dieser regelmäßig überarbeiteten Richtlinie den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), fest. Aufgabe der einzelnen Landesärztekammern ist es, die Überwachung der Qualitätssicherung entsprechend den Ausführungen in der Richtlinie in ihrem jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereich durchzuführen.
Primäre ärztliche Ansprechperson für die Ärztekammer ist dabei die oder der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie (QBH). Diese Person muss von der Leitung einer transfundierenden Einrichtung im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer benannt werden, muss entsprechend qualifiziert sein und ist in dieser Funktion gegenüber der Leitung weisungsunabhängig.
Zu den Aufgaben der oder des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie gehört es, bis spätestens zum 1. März eines Jahres einen standardisierten Qualitätsbericht über das vergangene Jahr an die zuständige Ärztekammer zu senden.
Darüber hinaus haben entsprechend der Richtlinie Hämotherapie alle transfundierenden Einrichtungen eine Ärztin oder einen Arzt als Transfusionsverantwortlichen (TV) sowie für jede Behandlungseinheit eine ärztliche Person als Transfusionsbeauftragten (TB) zu bestellen. Auch diese müssen jeweils entsprechend qualifiziert.
Weitere strukturelle und organisatorische Gegebenheiten können zum Beispiel die Bildung einer Transfusionskommission und die Bestellung der Leitung von Blutdepots (LB) erfordern.
Daneben gibt es verschiedene Regelungen für Sonderfälle, je nach Art und Anzahl der in der Einrichtung angewendeten Blutpräparate und den organisatorischen Strukturen in der transfundierenden Einrichtung.
Ab dem Jahr 2025 erfolgt die Übersendung der Qualitätsberichte, sowie der Nachweise der PEI-Meldung für die Sonderfälle nach Abschnitt 6.4.2.3.1 der Richtlinie Hämotherapie, über ein Portal der Ärztekammer Berlin (Hämotherapie Portal). Das Hämotherapie Portal der Ärztekammer Berlin finden Sie unter: ethikPool: Einloggen
Bei Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie, zum Hämotherapie Portal oder um eine neue transfundierende Einrichtung zu melden, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Kontaktpersonen.
Zitat
Die Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Blutspender – teilweise über viele Jahre hin – dazu beitragen, schwerstkranken Patienten zur Gesundung zu verhelfen oder Leben zu ermöglichen. Die Anerkennung für eine solche uneigennützige Hilfestellung verpflichtet zu einer sorgfältigen Betreuung der Spender und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Blutprodukten.