Übersicht
über die verschiedenen Vorgaben und Qualifikationen gemäß der Richtlinie Hämotherapie
Hämotherapie
Im Rahmen der Qualitätssicherung der Anwendung von Blutprodukten (geregelt im Transfusionsgesetz und der Richtlinie Hämotherapie) müssen in transfundierenden Einrichtungen verschiedene Funktionen besetzt werden, die eine bestimmte Qualifikation voraussetzen.
Erfahren Sie hier mehr über die Qualifikationen:
- Qualitätsbeauftragte:r Hämotherapie (QBH)
- Transfusionsverantwortliche:r (TV)
- Transfusionsbeauftragte:r (TB)
- Leitung eines Blutdepots (LB)
Qualitätsbeauftragte:r Hämotherapie (QBH)
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte:r Hämotherapie (QBH) sind
- die Approbation und eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit und
- eine der folgenden Qualifikationen:
- erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ nach dem (Muster-)Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement der Bundesärztekammer (200 h); die Zusatzbezeichnung muss nicht erworben werden oder
- erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ (40 h)
Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ (siehe Fortbildungsveranstaltungen) regelhaft zweimal im Jahr an.
Die Fortbildung „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ wird derzeit nicht von der Ärztekammer Berlin angeboten. Bei Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.
Leitung eines Blutdepots (LB)
Voraussetzung für die Tätigkeit als Leitung eines Blutdepots (LB) ist die Qualifikation
- Fachärztin oder -arzt für Transfusionsmedizin oder
- Fachärztin oder -arzt für Laboratoriumsmedizin oder
- Fachärztin oder -arzt mit sechsmonatiger Tätigkeit in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung oder
- Fachärztin oder -arzt mit erfolgreicher Teilnahme an der von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ (16 h) nach den Vorgaben der Bundesärztekammer und einwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung
Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ einmal jährlich im Herbst (zumeist September oder Oktober) an. Sobald der Termin feststeht, finden Sie die Veranstaltung in der Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen. Bei dringendem Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.
Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendige einwöchige Hospitation!
Transfusionsverantwortliche:r (TV)
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Transfusionsverantwortliche:r (TV) sind
- die Approbation und
- eine der folgenden Qualifikationen:
- Fachärztin oder -arzt für Transfusionsmedizin oder
- Fachärztin oder -arzt mit erfolgreicher Teilnahme an einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ (16 h) nach den Vorgaben der Bundesärztekammer und zweiwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung
Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ einmal jährlich im Herbst (zumeist September oder Oktober) an. Sobald der Termin feststeht, finden Sie die Veranstaltung in der Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen. Bei dringendem Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.
Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendige zweiwöchige Hospitation!
Transfusionsbeauftragte:r (TB)
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Transfusionsbeauftragte:r (TB) sind
- die ärztliche Tätigkeit in der Krankenversorgung und
- eine der folgenden Qualifikationen:
- Fachärztin oder -arzt für Transfusionsmedizin oder
- Fachärztin oder -arzt mit erfolgreicher Teilnahme an einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ (16 h) nach den Vorgaben der Bundesärztekammer
Die Ärztekammer Berlin bietet die Fortbildung zur Qualifikation als „Transfusionsverantwortlicher / Transfusionsbeauftragter / Leiter Blutdepot“ einmal jährlich im Herbst (zumeist September oder Oktober) an. Sobald der Termin feststeht, finden Sie die Veranstaltung in der Übersicht der Fortbildungsveranstaltungen. Bei dringendem Bedarf informieren Sie sich bitte über die bundesweite Fortbildungssuche bei der Bundesärztekammer über Angebote anderer Landesärztekammern oder Anbieter.