Checkliste für Kursanbieter:innen

Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung der Anerkennung von Kursen/Fallseminaren für die ärztliche Weiterbildung in einer kompakten Übersicht.

Gebühren

Die Beantragung der Anerkennung von Kursen ist grundsätzlich gebührenfrei.

Lediglich bei zu spät gestellten Anträgen fallen Gebühren an. Zu spät gestellt wurden Anträge dann, wenn es sich um einen Kurs handelt, der 

  1. weniger als acht Wochen vor dem geplanten ersten Termin des Weiterbildungskurses gemäß § 4 Absatz 8 Weiterbildungsordnung beantragt wurde, wenn es sich bei dem Antrag um einen Erstantrag oder Folgeantrag mit konzeptionellen Änderungen handelt.
  2. weniger als vier Wochen vor dem geplanten ersten Termin des Weiterbildungskurses gemäß § 4 Absatz 8 Weiterbildungsordnung beantragt wurde, wenn es sich um einen Folgeantrag ohne konzeptionelle Änderungen handelt.

Die Gebühr beträgt in beiden Fällen jeweils 200,00 Euro.

Welche Informationen werden für die Anerkennung von Kursen/Fallseminaren benötigt?

Die Ärztekammer Berlin benötigt für die Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit die folgenden Informationen: 

  • Name und Postanschrift des Kursanbieters sowie ggf. weitere Kontaktdaten 
  • Name und Anschrift des Kursanbieters: Bitte geben Sie die vollständige Bezeichnung des Kursanbieters ggf. der Abteilung sowie die vollständige Anschrift des Kursanbieters an. 
  • Name des Kurses 
  • Die zu erwerbende Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung sollte aus dem Namen des Kurses hervorgehen. 
  • Der Name soll sachlich gewählt sein (Namen mit werbeähnlichem Charakter werden nicht akzeptiert). 
  • Veranstaltungsort inklusive der vollständigen Adresse 
  • Veranstaltungstermin(e) bzw. Kurs-Zeiträume 
  • Name der ärztlichen Leitung sowie Haupttätigkeitsort dieser Person 
  • vollständiges Curriculum 
  • genaue Kurszeiten inklusive der Pausenzeiten 
  • Musterteilnahmebescheinigung des Kurses (ein Beispiel für eine Bescheinigung ist diesem Informationsblatt auf Seite 6 beigefügt)

Ihre Fragen zur Kursanerkennung

Wenn Sie Fragen zur Anerkennung von Weiterbildungskursen haben, wenden Sie sich direkt an die hierfür zuständigen Ansprechpartnerinnen der Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung der Ärztekammer Berlin. 

Weiterbildungskurse

Informationen für Kursanbieter:innen

Grundlage

Für die Anerkennung von Kursen für die ärztliche Weiterbildung gelten die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin:

§ 4 Absatz 8: 

„Sofern die Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen vorschreibt, ist eine vorherige Anerkennung des jeweiligen Kurses und dessen Leiters durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer erforderlich. Der Leiter muss fachlich und persönlich geeignet sein. Diese Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Für den Fall, dass Fallseminare vorgeschrieben sind, gelten Sätze 1 bis 3 entsprechend. Für eine Kursanerkennung sind die bundeseinheitlichen Empfehlungen zu beachten. Die Kurse können als Online- oder auch als Blended-Learning-Veranstaltungen mit Präsenzphasen angeboten werden.“

Hier finden Sie die aktuellen Muster-Kursbücher der Bundesärztekammer.

Anerkennung eines Kurses für die Weiterbildung beantragen

Kursanbieter:innen müssen die Anerkennung eines Kurses oder eines Fallseminars für die ärztliche Weiterbildung beantragen.

Bitte verwenden Sie dazu das Formular Antrag auf Anerkennung von Kursen für die ärztliche Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2021.

Die Ärztekammer Berlin überprüft anschließend, ob der Kurs oder das Fallseminar für die ärztliche Weiterbildung anerkennungsfähig ist. 

Wohin mit dem Antrag?

Anträge sind schriftlich per Post oder E-Mail bei der Ärztekammer Berlin einzureichen:

Ärztekammer Berlin
Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung
Friedrichstraße 16 
10969 Berlin
E

Zeitfenster

Bitte beantragen Sie Kurse/Fallseminare mindestens zwei Monate vor Beginn des Kurses/Fallseminars! Wir empfehlen jedoch, die Anerkennung so früh wie möglich zu beantragen.

Die Anerkennung von Kursen und Fallseminaren ist grundsätzlich im Voraus zu beantragen.

Die Entscheidung über die Bestätigung oder Ablehnung der Anerkennungsfähigkeit von Kursen/Fallseminaren obliegt dem Vorstand der Ärztekammer Berlin. Bei Erstanträgen oder Änderungen der Curricula wird darüber hinaus der für die jeweilige Bezeichnung zuständige Weiterbildungsausschuss um ein Votum gebeten. Da die Entscheidung an die Sitzungstermine der jeweiligen Gremien gebunden ist, liegt die Bearbeitungszeit im Normalfall bei ein bis drei Monaten.

Kontakt

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Weiterbildungskurse

Anja Pieper

Sabine Beyer