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Fachsprachprüfung
Alles rund um die Fachsprachprüfung: Anmeldung, Ablauf und Ergebnis der Prüfung sowie häufig gestellte Fragen & Antworten.
Weiterbildungs-stellenbörse
Weiterbildungsangebote: Aktuelle Stellenangebote und -gesuche für die ärztliche Weiterbildung in Berlin
Approbation
Um in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig werden zu können, ist eine Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) erforderlich.
Die Approbation ist unbefristet und in ganz Deutschland gültig. Die Berufserlaubnis ist zeitlich und für ein Bundesland beschränkt. In einigen Fällen wird diese nur für eine bestimmte Arbeitsstelle erteilt oder erhält andere Auflagen.
Die Approbation (oder Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes) muss auch vorliegen, wenn Weiterbildungszeiten oder eine abgeschlossene Weiterbildungsqualifikation aus dem Ausland durch die Ärztekammer Berlin anerkannten werden sollen.
Die Erteilung einer Approbation oder Berufserlaubnis und die Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes erfolgt durch die Gesundheitsbehörde des Bundeslandes, in dem die Ärztin oder der Arzt eine ärztliche Tätigkeit anstrebt. In Berlin ist dafür das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zuständig. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
Wichtig zu wissen: Mit der Weiterbildung kann erst nur bei Vorliegen der Approbation begonnen werden oder wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes erbracht ist. Dies gilt seit dem 30. November 2018 mit Inkrafttreten des aktuellen Berliner Heilberufekammergesetzes (BlnHKG). Für Kammermitglieder, die bereits vor dem 30. November 2018 auf Basis einer Berufserlaubnis mit der Weiterbildung begonnen haben, können laut Übergangsvorschrift in diesem Gesetz ihre Weiterbildung auch auf Basis der Berufserlaubnis fortführen (§ 91 BlnHKG).