Beteiligungsportal
Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) und weiteren europäischen Vorschriften im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Kammern) - (Berliner Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz – BlnVHMPG) vom 4. März 2021 (GVBl. S. 258) stellt die Ärztekammer Berlin auf dieser Seite aktuelle Entwürfe neuer Satzungen und Entwürfe von Satzungsänderungen zur Information der Kammermitglieder und anderer betroffener Personenkreise ein.
Auf dieser Seite werden nur Entwürfe von Vorschriften eingestellt, die in den Geltungsbereich der jeweiligen Fassung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fallen. Das sind Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken und eine obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Kammer entsprechend der Bestimmungen der oben genannten Verhältnismäßigkeitsrichtlinie erforderlich machen.
Die Veröffentlichung auf dieser Seite erfolgt für die Dauer von mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin. Kammermitglieder und andere betroffene Interessenträger haben die Möglichkeit, per E-Mail oder postalisch ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Zur Information über die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung der Ärztekammer Berlin verwiesen.
So erreichen Sie uns
Per E-Mail: beteiligungsportal@aekb.de
Postalisch: Ärztekammer Berlin, Beteiligungsportal, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin
Bitte beachten Sie, dass die Kammer lediglich verpflichtet ist, die Eingaben auf ihre Relevanz bezüglich der Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen, jedoch grundsätzlich keine Rückmeldung der Ärztekammer Berlin an die Absenderinnen und Absender der Eingaben erfolgt. Eingaben, die nicht innerhalb des Stellungnahmezeitraums bei der Ärztekammer Berlin eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.
Regelungsentwürfe für die Öffentlichkeitsbeteiligung
Betroffene Regelung | Entscheidung durch die Delegiertenversammlung | Zeitraum für die Stellungnahme | Regelungsentwurf |
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Zweite Änderung der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin vom 26. November 2014, die zuletzt durch die Erste Änderung der Berufsordnung vom 10. Oktober 2018 (ABl. 2019, S. 27) geändert worden ist. | 14. April 2021 | 24. März 2021 bis 7. April 2021 | Download (PDF) |
Neufassung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin | 22. September 2021 | 19. August 2021 bis 2. September 2021 | Download (PDF) |