Fristen für die Übergangsregelungen
Zeitplan
- Die Weiterbildungsbefugnisse für alle Bezeichnungen werden gestaffelt über einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten der WBO 2021 am 30. November 2022 erteilt.
- Für die jeweilige Übergangszeit kann die Ärztekammer Berlin Weiterbildungszeiten und Kompetenzen anerkennen, die auf Grundlage einer Befugnis nach der WBO 2004 bestätigt wurden.
- Die letzten Befugnisse nach der WBO 2021 werden voraussichtlich bis spätestens zum 31. Dezember 2026 erteilt.
- Weiterbildungszeiten nach dem 31. Dezember 2026 müssen zwingend auf der Grundlage einer Befugnis nach der WBO 2021 abgeleistet worden sein, wenn sie für eine Weiterbildung nach der WBO 2021 anerkennt werden sollen.
- Weiterbildungszeiten, die nach dem 31. Dezember 2026 erbracht werden und auf der Grundlage einer Befugnis nach der WBO 2004 bestätigt werden, können nicht mehr für die WBO 2021 angerechnet werden.
Formular Befugnisantrag
Sie möchten eine Befugnis zur Leitung der Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 22. September 2021 beantragen? Das geht direkt online und ausschließlich im Mitgliederportal.
Veranstaltungen zur Weiterbildung
Aktuelle Veranstaltungen für Ärzt:innen in Weiterbildung, Weiterbildungsbefugte und Prüfer:innen – im Jahr 2024 steht die neue Weiterbildungsordnung im Mittelpunkt.
Befugniskriterien
Für viele Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen gibt es Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung. Die Befugniskriterien gemäß WBO 2021 können Sie hier nachlesen.
Übergangsregelungen für Befugnisse nach der Weiterbildungsordnung von 2004
Neue Weiterbildungsbefugnisse werden gestaffelt erteilt
Befugnisse zur Weiterbildung gelten jeweils nur für die Weiterbildungsordnung, nach der sie erteilt worden sind. Mit dem Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2021 (WBO 2021) müssen also neue Befugnisse für alle Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen erteilt werden.
Da die Ärztekammer Berlin eine hohe Anzahl von Befugnisanträgen für die WBO 2021 erwartet, wird die zuständige Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung diese über einen längeren Zeitraum, voraussichtlich etwa drei Jahre, sukzessive abarbeiten und bescheiden.
Übergangszeiten für bestehende Weiterbildungsbefugnisse
Ärzt:innen, die über eine gültige Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin von 2004 (WBO 2004) verfügen, dürfen daher für einen definierten Zeitraum auf dieser Grundlage weiterbilden sowie Weiterbildungszeiten und -inhalte für die WBO 2021 bestätigen.
Um zu gewährleisten, dass sich die zu erwartenden Befugnisanträge gleichmäßig über mehrere Jahre verteilen, werden in jedem Jahr die Befugnisanträge für bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen bearbeitet. Für den Übergang werden jeweils angemessene Fristen gesetzt.
Hinweis: Befugnisanträge nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 22. September 2021 können ab dem 10. Januar 2023 im Mitgliederportal gestellt werden.
2023: Jahr 1 nach Inkrafttreten der WBO 2021
Zu Beginn des Jahres 2023 werden alle weiterbildungsbefugten Ärzt:innen kontaktiert, die aktive Befugnisse für eine der unten genannten Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnungen haben. Inhalte des Schreibens:
- Ärzt:innen in Weiterbildung können bei ihnen noch bis zum Ende der Übergangsfristen gemäß § 21 Absatz 4 bis 6 WBO 2021 Weiterbildungszeiten für Bezeichnungen nach der WBO 2004 ableisten.
- Die weiterbildungsbefugten Ärzt:innen können diese Weiterbildungszeiten und -inhalte weiterhin bestätigen.
- Darüber hinaus können sie auf der Grundlage ihrer bisherigen Befugnis Weiterbildungszeiten und -inhalte für die WBO 2021 bestätigen, die bis maximal 31. Dezember 2024 abgeleistet werden. Die Gültigkeit der Befugnis von 2004 wird somit um 6 Monate verlängert.
- Um danach lückenlos nach der WBO 2021 weiterbilden zu dürfen, müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Befugnisantrag für die WBO 2021 gestellt haben.
Für folgende Bezeichnungen muss bis zum 31. Dezember 2023 ein Befugnisantrag gestellt werden:
- FÄ/FA Allgemeinmedizin mit Befugniserteilung 2015 oder früher
- FÄ/FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- FÄ/FA Haut- und Geschlechtskrankheiten
- FÄ/FA Innere und Angiologie
- FÄ/FA Innere und Endokrinologie und Diabetologie
- FÄ/FA Innere Medizin und Gastroenterologie
- FÄ/FA Innere Medizin und Geriatrie
- FÄ/FA Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- FÄ/FA Innere Medizin und Kardiologie
- FÄ/FA Innere Medizin und Nephrologie
- FÄ/FA Innere Medizin und Pneumologie
- FÄ/FA Innere Medizin und Rheumatologie
- FÄ/FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
- FÄ/FA Nuklearmedizin
- FÄ/FA Orthopädie und Unfallchirurgie
- FÄ/FA Psychiatrie und Psychotherapie
- FÄ/FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- FÄ/FA Radiologie
- FÄ/FA Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
- FÄ/FA Strahlentherapie
- SP Forensische Psychiatrie
- SP Kinderradiologie
- SP Neuroradiologie
- ZWB Spezielle Orthopädische Chirurgie
- ZWB Spezielle Unfallchirurgie
2024: Jahr 2 nach Inkrafttreten der WBO 2021
Zu Beginn des Jahres 2024 werden alle weiterbildungsbefugten Ärzt:innen kontaktiert, die aktive Befugnisse für eine der unten genannten Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnungen haben. Inhalte des Schreibens:
- Ärzt:innen in Weiterbildung können bei ihnen noch bis zum Ende der Übergangsfristen gemäß § 21 Absatz 4 bis 6 WBO 2021 Weiterbildungszeiten für Bezeichnungen nach der WBO 2004 ableisten.
- Die weiterbildungsbefugten Ärzt:innen können diese Weiterbildungszeiten und -inhalte weiterhin bestätigen.
- Darüber hinaus können sie auf der Grundlage ihrer bisherigen Befugnis Weiterbildungszeiten und -inhalte für die WBO 2021 bestätigen, die bis maximal 31. Dezember 2025 abgeleistet werden. Die Gültigkeit der Befugnis von 2004 wird somit um 6 Monate verlängert.
- Um danach lückenlos nach der WBO 2021 weiterbilden zu dürfen, müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2024 einen Befugnisantrag für die WBO 2021 gestellt haben.
Für folgende Bezeichnungen muss bis zum 31. Dezember 2024 ein Befugnisantrag gestellt werden:
- FÄ/FA Allgemeinmedizin mit Befugniserteilung ab 2016
- FÄ/FA Anästhesiologie
- FÄ/FA Anatomie
- FÄ/FA Augenheilkunde
- FÄ/FA Biochemie
- FÄ/FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- FÄ/FA Humangenetik
- FÄ/FA Hygiene und Umweltmedizin
- FÄ/FA Innere Medizin
- FÄ/FA Klinische Pharmakologie
- FÄ/FA Laboratoriumsmedizin
- FÄ/FA Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- FÄ/FA Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie
- FÄ/FA Neurochirurgie
- FÄ/FA Neurologie
- FÄ/FA Neuropathologie
- FÄ/FA Pathologie
- FÄ/FA Pharmakologie und Toxikologie
- FÄ/FA Physiologie
- FÄ/FA Transfusionsmedizin
- FÄ/FA Urologie
- SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- SP Gynäkologische Onkologie
- SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
- ZWB Intensivmedizin
- ZWB Krankenhaushygiene
- ZWB Mammographie
- ZWB Medizinische Informatik
- ZWB Psychoanalyse
- ZWB Psychotherapie
- ZWB Röntgendiagnostik – fachgebunden Mamma
2025: Jahr 3 nach Inkrafttreten der WBO 2021
Zu Beginn des Jahres 2025 werden alle weiterbildungsbefugten Ärzt:innen kontaktiert, die aktive Befugnisse für eine der unten genannten Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnungen haben. Inhalte des Schreibens:
- Ärzt:innen in Weiterbildung können bei ihnen noch bis zum Ende der Übergangsfristen gemäß § 21 Absatz 4 bis 6 WBO 2021 Weiterbildungszeiten für Bezeichnungen nach der WBO 2004 ableisten.
- Die weiterbildungsbefugten Ärzt:innen können diese Weiterbildungszeiten und -inhalte weiterhin bestätigen.
- Darüber hinaus können sie auf der Grundlage ihrer bisherigen Befugnis Weiterbildungszeiten und -inhalte für die WBO 2021 bestätigen, die bis maximal 31. Dezember 2026 abgeleistet werden. Die Gültigkeit der Befugnis von 2004 wird somit um 6 Monate verlängert.
- Um danach lückenlos nach der WBO 2021 weiterbilden zu dürfen, müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2025 einen Befugnisantrag für die WBO 2021 gestellt haben.
Für folgende Bezeichnungen muss bis zum 31. Dezember 2025 ein Befugnisantrag gestellt werden:
- FÄ/FA Allgemeine Chirurgie
- FÄ/FA Arbeitsmedizin
- FÄ/FA Gefäßchirurgie
- FÄ/FA Herzchirurgie
- FÄ/FA Kinderchirurgie
- FÄ/FA Kinder- und Jugendmedizin
- FÄ/FA Öffentliches Gesundheitswesen
- FÄ/FA Physikalische und Rehabilitative Medizin
- FÄ/FA Plastische und Ästhetische Medizin
- FÄ/FA Rechtsmedizin
- FÄ/FA Thoraxchirurgie
- FÄ/FA Viszeralchirurgie
- SP Kinder-Hämatologie und –Onkologie
- SP Kinder-Kardiologie
- SP Neonatologie
- SP Neuropädiatrie
- ZWB Akupunktur
- ZWB Allergologie
- ZWB Andrologie
- ZWB Ärztliches Qualitätsmanagement
- ZWB Dermatohistologie
- ZWB Diabetologie
- ZWB Ernährungsmedizin
- ZWB Flugmedizin
- ZWB Geriatrie
- ZWB Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
- ZWB Hämostaseologie
- ZWB Handchirurgie
- ZWB Infektiologie
- ZWB Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie
- ZWB Kinder-Gastroenterologie
- ZWB Kinder-Nephrologie
- ZWB Kinder-Pneumologie
- ZWB Kinder-Rheumatologie
- ZWB Kinder-Orthopädie
- ZWB Klinische Notfall- und Akutmedizin
- ZWB Magnetresonanztomographie - fachgebunden -
- ZWB Manuelle Medizin/Chirotherapie
- ZWB Medikamentöse Tumortherapie
- ZWB Naturheilverfahren
- ZWB Notfallmedizin
- ZWB Orthopädische Rheumatologie
- ZWB Palliativmedizin
- ZWB Phlebologie
- ZWB Physikalische Therapie und Balneologie
- ZWB Plastische Operationen
- ZWB Proktologie
- ZWB Rehabilitationswesen
- ZWB Schlafmedizin
- ZWB Sexualmedizin
- ZWB Sozialmedizin
- ZWB Spezielle Schmerztherapie
- ZWB Spezielle Viszeralchirurgie
- ZWB Sportmedizin
- ZWB Suchtmedizinische Grundversorgung
- ZWB Tropenmedizin
Weiterbildungszeiten ab dem 1. Januar 2027
Alle Weiterbildungszeiten für eine Bezeichnung nach der Weiterbildungsordnung von 2021 der Ärztekammer Berlin, die ab dem 1. Januar 2027 abgeleistet werden, müssen von Befugten für die Weiterbildungsordnung von 2021 der Ärztekammer Berlin bestätigt werden.