Hier finden Sie rechtliche Grundlagen.
Mitgliederportal
- Einsicht in das Fortbildungspunktekonto
- Beantragung des Fortbildungszertifikates
Fortbildungspunktekonto
Im elektronischen Fortbildungspunktekonto innerhalb des Mitgliederportals haben Sie einen Überblick über Ihre registrierten Fortbildungsaktivitäten: Sie sehen die erworbenen Fortbildungspunkte, können eine Filterfunktion nutzen und – wenn es soweit ist – die Ausstellung Ihres Fortbildungszertifikates beantragen.
Hier können Sie neue Barcode-Etiketten bestellen.
Fragen & Antworten zum Fortbildungspunktekonto
Für Präsenzveranstaltungen stellt die Ärztekammer Berlin allen Mitgliedern Barcode-Aufkleber mit der persönlichen „Einheitlichen Fortbildungsnummer“ (EFN) zur Verfügung. Nehmen Sie diese Aufkleber bitte zu den Veranstaltungen mit. Die Barcodes werden durch den Veranstalter eingescannt und zentral an den sogenannten „Elektronischen Informationsverteiler“ (EIV) bei der Bundesärztekammer gemeldet, eine Software, die diese Fortbildungspunkte anhand der EFN an die jeweilig zuständige Landesärztekammer weiterleitet, wo sie automatisch dem Fortbildungspunktekonto der Ärztin oder des Arztes gutgeschrieben werden.
Neumitglieder der Ärztekammer Berlin erhalten Bögen mit Barcode-Aufklebern automatisch bei der Anmeldung. Hier können Sie die Barcode-Etiketten nachbestellen.
Bei reinen Online-Veranstaltungen müssen Sie in der Regel bei der Anmeldung Ihre EFN angeben, damit auch hier die Meldung der erworbenen Punkte elektronisch erfolgen kann. Ihre EFN finden Sie außer auf Ihren Barcode-Etiketten auch auf der Rückseite Ihres Arztausweises (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer).
Der gesamte Prozess der Übermittlung und Gutschreibung dauert einige Tage, bevor Sie Ihre neu erworbenen Punkte auf Ihrem Punktekonto sehen.
Die Veranstalter ärztlicher Fortbildung sind verpflichtet, Ihnen zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung auszustellen, die inhaltlich den Vorgaben der Fortbildungsordnung und ihrer Ausführungsrichtlinie entspricht; diese kann als anerkannter Nachweis dienen, falls es ausnahmsweise Probleme bei der Punkteübermittlung geben sollte.
Ihr elektronisches Punktekonto finden Sie als Bestandteil des Mitgliederportals der Ärztekammer Berlin. Sollten Sie noch nicht registriert sein, wählen Sie dort bitte „Neuregistrierung“. Dort finden Sie auch eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung im Mitgliederportal.
Klicken Sie bitte auf das Menüfeld „Punktestand“, dort haben Sie die Möglichkeit, sich eine Einzelaufstellung oder einen Überblick (nach Fortbildungskategorien) anzeigen zu lassen.
In der Einzelaufstellung sind Ihre besuchten und registrierten Fortbildungsveranstaltungen mit VNR, Datum, Ort, Titel, Kategorie und Punktzahl aufgelistet. In dieser Liste können Sie Veranstaltungen nach bestimmten Kriterien filtern, beispielsweise nach Zeiträumen.
Ebenso können Sie sich einen Auszug Ihres Fortbildungspunktekontos erstellen und als PDF-Datei herunterladen.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind nach § 4 (1) der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin verpflichtet, "sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist".
Eine Nachweispflicht der erfolgten Fortbildung gilt
- für Vertragsärztinnen und -ärzte:
Nach § 1 der "Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten" sind alle Vertragsärzt:innen, alle ermächtigten und alle bei niedergelassenen Vertragsärzt:innen oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angestellten Ärzt:innen zum Nachweis der Fortbildung verpflichtet (siehe auch KBV-Regelung zur Fortbildungspflicht).
- für Krankenhausärztinnen und -ärzte:
Gemäß der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 SGB V zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus sind alle in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus tätigen Fachärzt:innen zum Nachweis ihrer Fortbildung verpflichtet (siehe auch Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung im Krankenhaus und Tragende Gründe zum Beschluss des G-BA über eine Neufassung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus: Harmonisierung mit den vertragsärztlichen und berufsrechtlichen Regelungen zur Fortbildungspflicht).
Bis Ende 2021 müssen die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zum Nachweis der Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V alle fünf Jahre ein von der Ärztekammer Berlin ausgestelltes Fortbildungszertifikat in Papierform bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin einreichen.
Ab dem 1. Januar 2022 übermittelt die Ärztekammer Berlin die Daten der von ihr ausgestellten Fortbildungszertifikate auf elektronischem Wege direkt an die KV Berlin. Näheres dazu finden sie im Beitrag „Neue Schnittstelle für den Fortbildungsnachweis“ (In: Berliner Ärzt:innen, 11/2021).
Eine Ärztin oder ein Arzt, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt und mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist und die Nachweisführung gegenüber der KV Berlin wie bisher persönlich vornehmen möchte, kann der Datenübermittlung jederzeit widersprechen. Für den Widerspruch verwenden Sie bitte dieses Formular.
In allen Fällen muss aber wie bisher auch weiterhin bei Erreichen der geforderten 250 Punkte das Fortbildungszertifikat zunächst bei der Ärztekammer Berlin beantragt werden.
Der Nachweis der Fortbildung erfolgt über ein von der Ärztekammer Berlin ausgestelltes Fortbildungszertifikat, das den Erwerb von mindestens 250 Fortbildungspunkten in einem Zeitraum von fünf Jahren bescheinigt.
Gemäß der Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin wird für die Ausstellung einer Zweitschrift des Fortbildungszertifikats eine Gebühr von 20,00 € erhoben.
Abteilung 2 - Fortbildung / Qualitätssicherung
Servicebereich FB-Punktekonten
- T +49 30 408 06 - 12 12
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- E fb-punktekonten@aekb.de
Montag, Dienstag und Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–14:00 Uhr