Gutachterverzeichnis
Hier können Sie gezielt nach ärztlichen Gutachter:innen und Sachverständigen recherchieren.
Antragsformulare
Sie möchten in das Gutachterverzeichnis aufgenommen werden? Dann füllen Sie bitte den Antrag aus und senden Sie uns diesen mit den spezifischen Fortbildungsnachweisen zu.
Antrag auf Aufnahme in das Gutachterverzeichnis der Ärztekammer Berlin
Tätigkeitsschwerpunktekatalog für das Gutachterverzeichnis
Um in die Listen der Gutachter:innen für die verkehrsmedizinische Begutachtung oder für die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen aufgenommen zu werden, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden Sie uns diesen zu.
Antrag auf Aufnahme in die Liste der verkehrsmedizinischen Sachverständigen der Ärztekammer Berlin
Tätigkeitsschwerpunktekatalog für die verkehrsmedizinische Begutachtung
Medizinische Begutachtung
Die Ärztekammer Berlin hat laut Berliner Heilberufekammergesetz auf Verlangen von Behörden in allen Berufs- und Fachanfragen Gutachter:innen und Sachverständige zu benennen. Zu diesem Zweck führt die Ärztekammer Berlin ein Gutachterverzeichnis, mit der Interessierte gezielt nach ärztlichen Sachverständigen suchen und Kontakt zu diesen aufnehmen können.
Aufnahme in das Gutachterverzeichnis
Voraussetzungen
Um in das Gutachterverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Ärzt:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie oder er muss eine Facharztqualifikation erworben haben.
- Sie oder er muss mindestens drei Jahre Berufserfahrungen seit Erlangen der Facharztqualifikation nachweisen.
- Es werden nur Kammermitglieder der Ärztekammer Berlin in das Gutachterverzeichnis aufgenommen.
- Es dürfen keine relevanten berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Berlin bekannt sein.
- Eine Pause der Berufstätigkeit soll in der Regel nicht länger als drei Jahre nach Beendigung der beruflichen (klinischen oder praktischen) Tätigkeit andauern.
Weitere Anforderungen
Darüber hinaus sind weitere spezifische Fortbildungsanforderungen zu erfüllen:
- Für die Aufnahme in das Gutachterverzeichnis wird die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ im Bereich der medizinischen Begutachtung vorausgesetzt; Informationen unter E gutachterkurs@aekb.de.
- Für die Aufnahme in die gesonderte Liste der verkehrsmedizinischen Sachverständigen ist das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung (Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung)“ abzuleisten.
- Für die Aufnahme in die gesonderte Liste der Gutachter:innen für die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren ist die Ableistung des spezifischen Kurses nachzuweisen. Dieser Kurs wird in Berlin ausschließlich von der Psychotherapeutenkammer Berlin angeboten, steht aber auch Ärzt:innen offen. Informationen finden Sie bei der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Bitte berücksichtigen Sie die Leitlinie „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ im AWMF-Register (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.).
Qualifikation
Informationen zu den geforderten Curricula oder Kursen erhalten Sie bei der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung.