Sie möchten in das Gutachterverzeichnis aufgenommen werden?

Die Voraussetzungen im Überblick

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Gutachterverzeichnis

Hier können Sie gezielt nach ärztlichen Gutachter:innen und Sachverständigen recherchieren.

Antragsformulare

Sie möchten in das Gutachter­verzeichnis aufgenommen werden? Dann füllen Sie bitte den Antrag aus und senden Sie uns diesen mit den spezifischen Fortbildungs­nachweisen zu. 

Antrag auf Aufnahme in das Gutachter­verzeichnis der Ärztekammer Berlin

Tätigkeitsschwerpunktekatalog für das Gutachterverzeichnis

Um in die Listen der Gutachter:innen für die verkehrs­medizinische Begutachtung oder für die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen aufgenommen zu werden, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden Sie uns diesen zu.

Antrag auf Aufnahme in die Liste der verkehrs­medizinischen Sachverständigen der Ärztekammer Berlin

Tätigkeitsschwerpunktekatalog für die verkehrsmedizinische Begutachtung

Antrag auf Aufnahme in die Liste der Sachverständigen für die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen der Ärztekammer Berlin

Medizinische Begutachtung

Die Ärztekammer Berlin hat laut Berliner Heilberufekammergesetz auf Verlangen von Behörden in allen Berufs- und Fachanfragen Gutachter:innen und Sachverständige zu benennen. Zu diesem Zweck führt die Ärztekammer Berlin ein Gutachterverzeichnis, mit der Interessierte gezielt nach ärztlichen Sachverständigen suchen und Kontakt zu diesen aufnehmen können.

Aufnahme in das Gutachterverzeichnis

Voraussetzungen

Um in das Gutachterverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Ärzt:innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie oder er muss eine Facharzt­qualifikation erworben haben.
  • Sie oder er muss mindestens drei Jahre Berufserfahrungen seit Erlangen der Facharzt­qualifikation nachweisen.
  • Es werden nur Kammermitglieder der Ärztekammer Berlin in das Gutachter­verzeichnis aufgenommen.
  • Es dürfen keine relevanten berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Berlin bekannt sein.
  • Eine Pause der Berufstätigkeit soll in der Regel nicht länger als drei Jahre nach Beendigung der beruflichen (klinischen oder praktischen) Tätigkeit andauern.

Weitere Anforderungen

Darüber hinaus sind weitere spezifische Fortbildungs­anforderungen zu erfüllen:

  • Für die Aufnahme in das Gutachterverzeichnis wird die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten curricularen Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ im Bereich der medizinischen Begutachtung vorausgesetzt; Informationen unter E .
  • Für die Aufnahme in die gesonderte Liste der verkehrs­medizinischen Sachverständigen ist das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung (Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung)“ abzuleisten.
  • Für die Aufnahme in die gesonderte Liste der Gutachter:innen für die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthalts­rechtlichen Verfahren ist die Ableistung des spezifischen Kurses nachzuweisen. Dieser Kurs wird in Berlin ausschließlich von der Psychotherapeuten­kammer Berlin angeboten, steht aber auch Ärzt:innen offen. Informationen finden Sie bei der Psychotherapeutenkammer Berlin.

Bitte berücksichtigen Sie die Leitlinie „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ im AWMF-Register (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.).

Qualifikation

Informationen zu den geforderten Curricula oder Kursen erhalten Sie bei der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung.

Kontakt

Gutachterverzeichnis

Anja Pieper

Andrea Weigelt

Katja Böhlendorff