Ethik-Kommission

Die Kommission berät Kammermitglieder vor dem Beginn biomedizinischer oder epidemiologischer Forschung – berufsrechtlich und berufsethisch.

Kontakt

Ethik-Kommission

Abteilung 3 - Kammermitgliedschaft / Berufsbildung / EU- und Kammerrecht
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Ethik-Kommissionen haben die Aufgabe, medizinische Forschungsvorhaben am Menschen zu bewerten. Ihre Einbindung dient dem Schutz der beteiligten Proband:innen und Patient:innen. Zugleich unterstützten sie die Forschenden bei der Beachtung und Erfüllung der Gebote ärztlich-ethischen Verhaltens, der Einhaltung rechtlicher Pflichten sowie der Entwicklung wissenschaftlicher Standards.

Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Berlin ist eine von drei medizinischen Ethik-Kommissionen im Land Berlin. Die weiteren Kommissionen sind an der Medizinischen Fakultät der Charité sowie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin angesiedelt. Jede Kommission hat ihren eigenen Aufgabenbereich.

Die kammereigene Ethik-Kommission ist zuständig für die berufsrechtliche und berufsethische Beratung von Kammermitgliedern vor dem Beginn biomedizinischer oder epidemiologischer Forschung. Kammermitglieder, die zugleich Angehörige der Charité – Universitätsmedizin Berlin oder assoziierter Einrichtungen sind, werden von der Ethik-Kommission der Charité beraten. Für Forschungsvorhaben, die nach dem Gesetz der zustimmenden Bewertung einer Ethik-Kommission bedürfen (zum Beispiel klinische Prüfungen nach dem AMG und dem MPDG), ist die Landes-Ethik-Kommission zuständig.

Das Beratungsverfahren bei der Ethik-Kommission der Ärztekammer Berlin findet nur auf Antrag statt und ist gebührenpflichtig.

Beratung

Die Kommission berät vor der Durchführung von biomedizinischen Forschungsvorhaben und Therapieversuchen am Menschen sowie bei epidemiologischen Forschungsvorhaben mit personenbezogenen Daten.

Antrag

Die berufsrechtliche und berufsethische Beratung findet nur auf Antrag statt. Hier erfahren Sie mehr zu Antragsunterlagen, Beratungsterminen und Gebühren.

Zusammensetzung der Kommission

Die Ethik-Kommission ist eine unselbständige Einrichtung der Ärztekammer Berlin. Ihr gehören mindestens 15 Personen verschiedener Professionen an. Neben Ärzt:innen sollen Vertreter der Pflege, der Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaftler sowie Laien vertreten sein.

Die Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand der Ärztekammer Berlin im Einvernehmen mit der Senatsgesundheitsverwaltung berufen. Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen.

Zurzeit arbeitet die Kommission in drei Ausschüssen. Jeder Ausschuss entscheidet innerhalb seiner Zuständigkeit selbständig. Entscheidungen eines Ausschusses gelten als Entscheidungen der Kommission.

Die Ärztekammer Berlin führt die Geschäfte der Kommission.