Weiterbildungsordnung

der Ärztekammer Berlin

In den Richtlinien zur Weiterbildungs­ordnung sind alle Inhalte festgelegt, die Sie zur Erlangung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder einer Zusatzbezeichnung erbringen müssen.

Hier sind die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung von 2021 und 2004 abrufbar. 

Richtlinie zur Weiterbildungsordnung von 2021

Neben einem allgemeinen Teil und einem fachspezifischen Teil (Psychotherapie und Psychoanalyse) regelt die Richtlinie die befristete Erteilung von Befugnissen.

Weiterbildungsbefugnis

Befugniskriterien für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen

gemäß Weiterbildungsordnung von 2021

Wie entscheidet die Ärztekammer Berlin über Anträge auf Weiterbildungsbefugnisse? 

Zunächst müssen die allgemeinen Bestimmungen aus § 5 der Weiterbildungsordnung erfüllt sein. Dort ist geregelt, dass Befugte persönlich und fachlich geeignet sein müssen. Darüber hinaus orientiert sich der Umfang der Befugnis an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte.  

Für viele Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen gibt es außerdem Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung.

Die Befugniskriterien gemäß WBO 2021 stellen wir Ihnen an dieser Stelle als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung.

Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis gemäß Weiterbildungsordnung von 2004 sind gesondert zusammengestellt: Befugniskriterien gemäß WBO 2004

Facharzt-Weiterbildungen

Schwerpunkt-Weiterbildungen

Zusatz-Weiterbildungen

Suche nach Weiterbildungsbefugten

Unser Verzeichnis der weiterbildungsbefugten Ärzt:innen mit vielen Filtermöglichkeiten

Befugnisantrag

Wer eine Befugnis zur Weiterbildung erlangen möchte, muss einen Antrag zu stellen. Alles Wichtige ist hier zusammengefasst.

Übergangsregelungen

Da Weiterbildungsbefugnisse für die neue WBO 2021 gestaffelt erteilt werden, gelten Übergangsregelungen für Befugnisse gemäß WBO von 2004. Die Details gibt es hier.