Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Berlin
In den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung sind alle Inhalte festgelegt, die Sie zur Erlangung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder einer Zusatzbezeichnung erbringen müssen.
Hier sind die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung von 2021 und 2004 abrufbar.
Richtlinie zur Weiterbildungsordnung von 2021
Neben einem allgemeinen Teil und einem fachspezifischen Teil (Psychotherapie und Psychoanalyse) regelt die Richtlinie die befristete Erteilung von Befugnissen.
Befugniskriterien für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen
gemäß Weiterbildungsordnung von 2021
Wie entscheidet die Ärztekammer Berlin über Anträge auf Weiterbildungsbefugnisse?
Zunächst müssen die allgemeinen Bestimmungen aus § 5 der Weiterbildungsordnung erfüllt sein. Dort ist geregelt, dass Befugte persönlich und fachlich geeignet sein müssen. Darüber hinaus orientiert sich der Umfang der Befugnis an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte.
Für viele Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen gibt es außerdem Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung.
Die Befugniskriterien gemäß WBO 2021 stellen wir Ihnen an dieser Stelle als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung.
Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis gemäß Weiterbildungsordnung von 2004 sind gesondert zusammengestellt: Befugniskriterien gemäß WBO 2004.