Weiterbildungsordnung

der Ärztekammer Berlin

In den Richtlinien zur Weiterbildungs­ordnung sind alle Inhalte festgelegt, die Sie zur Erlangung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder einer Zusatzbezeichnung erbringen müssen.

Hier sind die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung von 2021 und 2004 abrufbar. 

Weiterbildungsbefugnis

Befugniskriterien für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen

gemäß Weiterbildungsordnung von 2004

Befugnisanträge werden hinsichtlich der Vermittlung von relevanten Weiterbildungsinhalten bewertet. Hierbei werden verschiedene Parameter einbezogen.

Für alle Befugnisanträge gelten allgemeine Bestimmungen, die sich aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin ergeben. Die allgemeinen Bestimmungen finden Sie in § 5 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin.

Der Vorstand der Ärztekammer Berlin hat darüber hinaus für eine Reihe von Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen Befugniskriterien beschlossen, die wir Ihnen hier zugänglich machen. In den Befugniskriterien spiegeln sich relevante Anforderungen wider. Die Erarbeitung von Befugniskriterien ist für weitere Bezeichnungen vorgesehen. 

Hier finden Sie die Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung von 2004 als PDF-Dateien zum Download.

Facharzt-Weiterbildungen

Schwerpunkt-Weiterbildungen

Zusatz-Weiterbildungen

Suche nach Weiterbildungsbefugten

Unser Verzeichnis der weiterbildungsbefugten Ärzt:innen mit vielen Filtermöglichkeiten

Befugnisantrag

Wer eine Befugnis zur Weiterbildung erlangen möchte, muss einen Antrag zu stellen. Alles Wichtige ist hier zusammengefasst.

Übergangsregelungen

Da Weiterbildungsbefugnisse für die neue WBO 2021 gestaffelt erteilt werden, gelten Übergangsregelungen für Befugnisse gemäß WBO von 2004. Die Details gibt es hier.