Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Berlin
In den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung sind alle Inhalte festgelegt, die Sie zur Erlangung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder einer Zusatzbezeichnung erbringen müssen.
Hier sind die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung von 2021 und 2004 abrufbar.
Befugniskriterien für Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen
gemäß Weiterbildungsordnung von 2004
Befugnisanträge werden hinsichtlich der Vermittlung von relevanten Weiterbildungsinhalten bewertet. Hierbei werden verschiedene Parameter einbezogen.
Für alle Befugnisanträge gelten allgemeine Bestimmungen, die sich aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin ergeben. Die allgemeinen Bestimmungen finden Sie in § 5 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin.
Der Vorstand der Ärztekammer Berlin hat darüber hinaus für eine Reihe von Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen Befugniskriterien beschlossen, die wir Ihnen hier zugänglich machen. In den Befugniskriterien spiegeln sich relevante Anforderungen wider. Die Erarbeitung von Befugniskriterien ist für weitere Bezeichnungen vorgesehen.
Hier finden Sie die Kriterien für die Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung von 2004 als PDF-Dateien zum Download.