Hier finden Sie rechtliche Grundlagen sowie Hinweise und Unterlagen für Veranstalter bzw. Antragstellende von Fortbildungsveranstaltungen.
CME-Antragsportal
Online-Antragsverfahren zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Anerkennung von Veranstaltungen
Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung in Berlin können Sie für diese die Anerkennung als ärztliche Fortbildungsmaßnahme und die Bewertung mit Fortbildungspunkten durch die Ärztekammer Berlin online beantragen. Registrieren Sie sich dazu einmalig im CME (Continuing Medical Education) Antragsportal.
Weitere Anerkennungsverfahren
Handelt es sich bei Ihrem Fortbildungsangebot um die Umsetzung
- einer Veranstaltung, die für den Erwerb von Facharztbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen erforderlich ist, muss zusätzlich eine Anerkennung bei der Abteilung für Weiterbildung der Ärztekammer Berlin beantragt werden. Hier finden Sie nähere Informationen zur Beantragung der Anerkennung.
- eines BÄK-Curriculums, ist bei der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung der Ärztekammer Berlin neben dem CME-Antrag ein formloser Antrag auf Anerkennung der Fortbildungsmaßnahme als BÄK-Curriculum zu stellen.
- einer Qualifizierungsmaßnahme zur genetischen Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG), ist bei der Abteilung Fortbildung / Qualitätssicherung der Ärztekammer Berlin neben dem CME-Antrag ein formloser Antrag auf Prüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nach der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL) zu stellen.
Fragen & Antworten zur Anerkennung von Veranstaltungen
Bei der Ärztekammer Berlin können Anträge gestellt werden, wenn die Veranstaltung vollständig oder teilweise (zum Beispiel Blended Learning) in Präsenz in Berlin stattfindet.
Darüber hinaus bearbeiten wir Anträge von reinen Online-Veranstaltungen (live oder on-demand), wenn der Hauptsitz des Veranstalters in Berlin liegt.
Ein Antrag auf Fortbildungsanerkennung kann ausschließlich online über das CME-Antragsportal gestellt werden. Dabei müssen die Antragsangaben und die angefügten Unterlagen vollständig sein und endgültigen Charakter haben. In Ausnahmefällen können Unterlagen noch nachgereicht werden, kündigen Sie dieses dann bei Antragstellung im Bemerkungsfeld Ihres Antrages an.
Die Antragstellung soll acht Wochen vor dem ersten Termin der Fortbildungsmaßnahme erfolgen, um nach Möglichkeit eine abschließende Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung bis zum Termin der Veranstaltung zu gewährleisten. Erfolgt eine Antragstellung weniger als zwei Wochen, spätestens aber einen Werktag vor dem Termin der Fortbildungsmaßnahme, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Bearbeitung eines Antrags, der am Tag der Veranstaltung bzw. retrospektiv gestellt wird, ist ausgeschlossen.
Anerkennungsfähige Fortbildungen müssen den Vorgaben der Berufsordnung, der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Berlin sowie den Richtlinien der Ärztekammer Berlin zur Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen und zum Erwerb des Fortbildungszertifikates entsprechen. Außerdem sind die Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer zu beachten. Sämtliche rechtlichen Grundlagen finden Sie im Download-Bereich.
Bitte informieren Sie sich unter Widerspruchsverfahren.
Ein Online-Seminar ist ein Live-Seminar über das Internet. Es findet zu einem definierten Zeitpunkt statt. Die Teilnehmenden loggen sich von einem individuellen Endgerät vor Beginn der Veranstaltung über das Internet in das Online-Seminar ein. Es besteht die Möglichkeit einer synchronen (Live-) Kommunikation zwischen Teilnehmenden und Referierenden, zum Beispiel über Audio-Funktionen oder Chat. Das Internet wird als Medium genutzt, um räumliche Distanz zwischen Referierenden und Teilnehmenden zu überwinden und „Präsenz“ live herzustellen. Ein Online-Seminar kann ohne oder mit gleichzeitiger Anwesenheit von Teilnehmenden auch vor Ort (physische Präsenz) durchgeführt werden (hybride Veranstaltung). Der Veranstalter hat die kontinuierliche Anwesenheit der Teilnehmenden zu dokumentieren. Das Online-Seminar kann mit einer optionalen Lernerfolgskontrolle verbunden sein. Ein Online-Seminar kann – je nach Struktur – in die Fortbildungskategorie A (Vortrag und Diskussion), C (Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers) oder H (curricular vermittelte Inhalte) sowie als Präsenzanteil einer Fortbildungsmaßnahme der Kategorie K (Blended-Learning in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen) gemäß Fortbildungsordnung eingeordnet werden.
Falls Sie eine Live-Online-Veranstaltung beantragen, senden Sie uns zusätzlich zu den Antragsunterlagen das ausgefüllte Formular für Live-Online-Veranstaltungen zu.
Für die Anerkennung wird eine Bearbeitungsgebühr durch die Ärztekammer Berlin erhoben, sofern mindestens ein Gebührentatbestand erfüllt ist. Bitte informieren Sie sich unter Abschnitt V der Anlage zur aktuellen Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin dazu.
Abteilung 2 - Fortbildung / Qualitätssicherung
Servicebereich CME-Anerkennung
- T +49 30 408 06 - 12 13
- F +49 30 408 06 - 55 12 13
- E cme-anerkennung@aekb.de
Montag, Dienstag und Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–14:00 Uhr