Unser Verzeichnis der weiterbildungsbefugten Ärzt:innen mit vielen Filtermöglichkeiten
Formular Befugnisantrag
Sie möchten eine Befugnis zur Leitung der Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 22. September 2021 beantragen? Das geht direkt online und ausschließlich im Mitgliederportal.
Informationen zum Befugnisantrag
Damit Sie gut vorbereitet sind, um einen Befugnisantrag zu stellen, haben wir für Sie alle relevanten Informationen zur Antragstellung zusammengetragen.
Um eine Befugnis zu erlangen, ist ein Antrag zu stellen. Hierfür wird ein online-gestütztes Antragsverfahren genutzt. Der Antrag kann ausschließlich im Mitgliederportal gestellt werden.
Im Antragsformular werden folgende Informationen abgefragt:
- Persönliche Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Kopie des Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Adressdaten
- Informationen zur Weiterbildungsstätte
- Fallzahlen
– für den ambulanten Bereich: Anzahl der GKV/PKV/BG Patient:innen
– für den stationären Bereich: Anzahl der ambulanten/stationären Patient:innen, Bettenzahl, Auslastung - Umfang der ärztlichen Tätigkeit
- Anzahl der Ärzt:innen in Weiterbildung
- strukturiertes Weiterbildungsprogramm
- Fallzahlen
- Zustimmung der Verwaltung der Weiterbildungsstätte
- Es ist eine Selbsterklärung zu unterzeichnen.
Eventuell werden während der Antragsbearbeitung weitere Unterlagen angefordert, um die Plausibilität zu prüfen.
Zeitschiene
Konkrete Angaben zur Zeitspanne vom Eingang des Antrages bis zur abschließenden Entscheidung können wir derzeit leider nicht machen.
Nach dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung von 2021 erhalten wir sehr viele Befugnisanträge, die jeweils durch zwei Gremien der Ärztekammer Berlin bearbeitet werden müssen. Zunächst befasst sich der zuständige Weiterbildungsausschuss mit dem Antrag und gibt ein Votum ab. Dieses Votum wird dem Vorstand der Ärztekammer Berlin zur Entscheidung vorgelegt.
Da sowohl die Weiterbildungsausschüsse als auch der Vorstand der Ärztekammer Berlin nur alle vier bis sechs Wochen tagen, ist eine zügigere Bearbeitung in den meisten Fällen nicht möglich.
Strukturiertes Weiterbildungsprogramm
Mit dem strukturierten Weiterbildungsprogramm stellen Sie dar, wie Sie sich die Weiterbildung unter Ihrer Leitung vorstellen. Hierfür gibt es keine Formvorschriften. Um Ihnen eine Unterstützung geben zu können, finden Sie hier die Mindestanforderungen für ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm:
Mindestanforderungen für das Strukturierte Weiterbildungsprogramm (ambulanter Bereich)
Mindestanforderungen für das Strukturierte Weiterbildungsprogramm (stationärer Bereich)