Anmeldung
Sie nehmen eine ärztliche Tätigkeit in Berlin auf? Oder Sie verlegen Ihren Wohnsitz nach Berlin und sind aktuell nicht ärztlich tätig? Dann melden Sie sich bitte innerhalb eines Monats bei uns an.
Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den elektronischen Meldebogen unserer Meldebogenplattform. Füllen Sie den Bogen vollständig aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Anschließend senden Sie den unterschriebenen Ausdruck sowie ggf. beizufügende Urkunden (in amtlich beglaubigter Kopie), Unterlagen oder Anträge an die Ärztekammer Berlin. Ein Anschreiben mit unserer Anschrift wird automatisch für Sie generiert.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich erstmals bei einer deutschen Ärztekammer anmelden, handelt es sich um eine Erstmeldung. Wenn Sie von einer anderen Ärztekammer nach Berlin wechseln, handelt es sich um eine Ummeldung. Bitte wählen Sie auf der Meldebogenplattform den passenden Meldebogen aus.
Im Falle einer Ummeldung veranlassen Sie bitte zusätzlich Folgendes:
- Melden Sie sich von Ihrer bisherigen Ärztekammer ab.
- Bitten Sie Ihre bisherige Kammer um Übersendung Ihrer Meldeakte an die Ärztekammer Berlin. Sie brauchen die darin enthaltenen Urkunden dann nicht mehr bei uns einzureichen. Ihren Meldebogen benötigen wir aber nach wie vor.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende weitere Unterlagen (Vorlage im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie):
- Approbationsurkunde/Berufserlaubnis
- Promotionsurkunde oder andere Nachweise über akademische Grade und Titel
- Facharzt-Anerkennungen oder Anerkennung einer Spezialisierung
- Urkunden über die Berufung ins Beamtenverhältnis
- ggf. Namensänderungsurkunden
Sofern Sie den Meldebogen lieber schriftlich ausfüllen möchten, können Sie den Meldebogen hier herunterladen oder über das Formular Anmeldung zur postalischen Übersendung anfordern.
Berufsangehörige
Sie sind ärztlich tätiges Mitglied einer anderen Landesärztekammer und üben eine weitere ärztliche Tätigkeit in Berlin nur vorübergehend und gelegentlich aus?
Dann werden Sie nicht Mitglied der Ärztekammer Berlin, sondern als Berufsangehörige:r registriert. Sie müssen uns Ihre Tätigkeit in Berlin anzeigen. Nutzen Sie dafür bitte den Online Meldebogen der Ärztekammer Berlin.
EU-Dienstleistungserbringung
Sie sind in einem Land der Europäischen Union (EU), in Island, Lichtenstein oder Norwegen oder in einem Staat, dem die Mitgliedsstaaten der EU vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, niedergelassen und werden in Berlin nur vorübergehend und gelegentlich ärztlich tätig?
Dann werden Sie nicht Mitglied der Ärztekammer Berlin, sondern als Berufsangehörige:r registriert. Berufsangehörige sind verpflichtet, ihre Tätigkeit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) anzuzeigen und der Ärztekammer Berlin bestimmte Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 3 Absatz 1 und 2 Berliner Heilberufekammergesetz).
Elektronischer Meldebogen
Sie können sich online bei der Ärztekammer Berlin anmelden – am besten über die elektronische Meldebogenplattform.
Formular zur Anmeldung
Sie möchten den Meldebogen lieber schriftlich ausfüllen? Hier können Sie ihn zur postalischen Übersendung herunterladen
oder zur postalischen Übersendung anfordern.
Berliner Ärzteversorgung
Versorgungswerk
Die Ärztekammer Berlin unterhält für ärztlich tätige Kammermitglieder und deren Familien und Hinterbliebene eine Versorgungseinrichtung:
Berliner Ärzteversorgung
Potsdamer Straße 47
14163 Berlin
T +49 30 81 60 02 - 21
F +49 30 81 60 02 - 40
E info@vw-baev.de
Kammermitglieder werden dem Versorgungswerk automatisch gemeldet. Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt bei der Berliner Ärzteversorgung.
Wir sagen willkommen!
Die Ärztekammer Berlin lädt 4-mal pro Jahr neue Kammermitglieder zu einem Begrüßungsgespräch ein.
Der Präsident und der Geschäftsführer informieren Sie in einer Videokonferenz über die Prinzipien der ärztlichen Selbstverwaltung sowie über die Aufgaben und Funktionen der Ärztekammer Berlin. Auch die Berliner Ärzteversorgung wird thematisiert.
Die nächsten Termine
- Mittwoch, 18. Dezember 2024, 19 Uhr
- Mittwoch, 26. Februar 2025, 19 Uhr
- Mittwoch, 9. April 2025, 19 Uhr
- Mittwoch, 2. Juli 2025, 19 Uhr
- Mittwoch, 8. Oktober 2025, 19 Uhr