Ärzt:innen, die Röntgenstrahlen am Menschen anwenden, müssen im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz sein.

Veranstaltungen zur ärztlichen Fortbildung

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Qualifikation

Fachkunde im Strahlenschutz

Kommen Röntgenstrahlen, radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlen am Menschen zur Anwendung, ist auf die Fähigkeiten und das Wissen des Handelnden besonderer Wert zu legen. Daher müssen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen Bereichen tätig werden, im Besitz einer entsprechenden Fachkunde im Strahlenschutz sein.

Als zuständige Stelle prüft und bescheinigt die Ärztekammer Berlin die Fachkunden nach § 74 Abs. 1 und 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und nach § 48 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Zur Wahrnehmung dieser ihr von der Senatsverwaltung übertragenen Aufgabe hat die Ärztekammer Berlin einen Beauftragten für Strahlenschutz sowie zwei Vertreter berufen. Diese prüfen die Fachkundeanträge nach Aufbereitung durch die zuständigen Sachbearbeiter:innen und bescheinigen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, die beantragten Fachkunden.

Rund um die Fachkunde

Antragstellung Fachkunde

Hier finden Sie Anträge auf die Bescheinigung von Fachkunden im Strahlenschutz und weitere Formulare.

Details zum Erwerb der Fachkunde

Was Sie über den Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz wissen sollten.

Aktualisierung der Fachkunde

Sobald Sie eine Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, müssen Sie diese regelmäßig aktualisieren.

Fragen & Antworten

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Fachkunde im Strahlenschutz finden Sie hier.

Kontakt

Fachkunde RöV/StrlSchV

Abteilung 1 - Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung

Katja Böhlendorff

Silja Cronemeyer

Stellvertretende Abteilungsleiterin (Ärztin)

Dr. med. Antje Haase

Ärztin

Claudia Hoppenz

Ärztin

Andrea Weigelt