Widerspruch gegen Verwaltungsakte der Ärztekammer Berlin erheben
Gegen Verwaltungsakte der Ärztekammer Berlin, zum Beispiel gegen Beitragsbescheide oder gegen Bescheide zur Erteilung einer Befugnis zur Leitung der Weiterbildung, kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch bei der Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin erhoben werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
I. Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Anschrift lautet: Friedrichstraße 16, 10969 Berlin. Dorthin können Sie Ihren schriftlichen, das heißt eigenhändig unterschriebenen Widerspruch postalisch übersenden. Wird der handschriftlich unterzeichnete Widerspruch per Telefax an eine von der Ärztekammer Berlin angegebene Telefaxnummer übermittelt, ist die gesetzliche Schriftform ebenfalls gewahrt.
Sie können Ihren Widerspruch auch am Empfang abgeben oder in den Hausbriefkasten der Ärztekammer Berlin einwerfen. Letzteres kann am letzten Tag der laufenden Widerspruchsfrist fristwahrend bis 24 Uhr erfolgen.
Alternativ können Sie auch darum bitten, dass Ihr mündlich vorgetragener Widerspruch durch Mitarbeitende der Ärztekammer Berlin aufgenommen und niedergeschrieben wird. Die Niederschrift ist in der Regel montags bis donnerstags zwischen 10 und 14 Uhr und freitags zwischen 10 und 13 Uhr möglich.
II. Auf elektronischem Weg
Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen derzeit zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Der Widerspruch kann per E-Mail erhoben werden. Die E-Mail muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die hierfür zwingend zu verwendende E-Mail-Adresse lautet: eZugang@aekb.de. Hier finden Sie Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur. Ärztinnen und Ärzte können mit dem elektronischen Heilberufeausweis eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugen und damit rechtssicher elektronisch signieren. Einfache E-Mails und andere Formen elektronischer Signaturen entsprechen nicht der gesetzlichen Formvorschrift.
- Der Widerspruch kann an das besondere elektronische Behördenpostfach der Ärztekammer Berlin übermittelt werden. Dies kann über ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach erfolgen. Hier finden Sie Informationen zum elektronischen Bürger- und Organisationspostfach. Rechtsanwält:innen erreichen das besondere Behördenpostfach der Ärztekammer Berlin über das besondere elektronische Anwaltspostfach.