Damit hat die Delegiertenversammlung Änderungen in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin, der Geschäftsordnung der Ärztekammer Berlin und der Hauptsatzung der Ärztekammer Berlin beschlossen.
Die neuen Regelungen bewirken Änderungen in den Arbeits- und Entscheidungsprozessen der Verfahren zur Erteilung der Befugnisse zur Leitung der Weiterbildung und bei der Zulassung zur Prüfung für die Anerkennung einer Weiterbildungsqualifikation. Sie sollen die Verwaltungsverfahren beschleunigen und es ermöglichen, die Kammerressourcen zielgerichteter einzusetzen. Ergänzend hat der Vorstand der Ärztekammer Berlin Richtlinien zum neuen § 13 Absatz 3 Weiterbildungsordnung beschlossen.