Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Damit die Ärztekammer Berlin dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt nachgehen kann, ist es erforderlich, dass die betroffenen Patient:innen die betreffenden Ärztinnen und Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Liegt uns keine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vor, können wir der Beschwerde grundsätzlich nicht nachgehen.
Bitte füllen Sie daher für jede Ärztin / jeden Arzt, der oder dem Sie Pflichtverstöße vorwerfen, ein Formular aus. Drucken Sie dies aus, unterschreiben Sie es, oder, sofern Sie nicht selbst als Patient:in betroffen sind, lassen Sie es von der betreffenden Patientin / dem betreffenden Patienten unterzeichnen und laden Sie es hier wieder hoch.
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