Vorsicht bei der Annahme von Schecks

Warnhinweis

Bei der Annahme von Schecks für medizinische Leistungen ist Vorsicht geboten. Wenn der Geldbetrag die vereinbarte Summe übersteigt und die Differenz zurückgefordert wird, kann es sich um gefälschte Schecks handeln.

Der Warnhinweis geht auf den Hinweis eines Kammermitglieds zurück, den wir hier wiedergeben. 

Das Kammermitglied wurde von einem angeblich in London ansässigen Mann angeschrieben. Der Mann suchte medizinische Mitbetreuung für mehrere Athlet:innen. Er beauftragte das Kammermitglied in größerem Umfang mit ärztlichen Leistungen und verwies auf einen großzügigen Sponsor. 

Als Zahlungsweise wurde die Übersendung eines (Verrechnungs-)Schecks einer französischen Bank vereinbart, der auf einen weitaus höheren Betrag als den ursprünglichen Auftragswert ausgestellt war. Das Kammermitglied sollte den Scheck einlösen; überschüssige Gelder sollten an einen „Logistic Manager“ übergeben werden,  der davon weitere Kosten für die Athlet:innen begleichen würde. 

Die gesamte Kommunikation und auch der per Post zugestellte Scheck erschienen dem Kammermitglied authentisch. Nachforschungen ergaben jedoch, dass sowohl die Namen als auch die Adressen aller genannten Personen allem Anschein nach erfunden waren. Es handelte sich offenbar um einen Betrugsversuch. 

Stellt die Bank nämlich erst nach Wochen fest, dass es sich bei einem Scheck um eine Fälschung handelt, storniert sie die Scheckgutschrift und bucht den Betrag zurück. Da die Leistungen dann in der Regel längst erbracht sind, kann der betroffenen Person ein beträchtlicher finanzieller Schaden entstehen. 

Weiterführende Hinweise

Polizei Berlin: Vorsicht bei der Annahme von Schecks