Unbegleitete minderjährige Geflüchtete: Kostenübernahme ist garantiert

Meldung

Die Ärztekammer Berlin weist darauf hin, dass die Kostenübernahme von medizinischen Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete garantiert ist.

Die Behandlungsscheine für die Minderjährigen werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herausgegeben. Die Kosten werden zunächst von der zuständigen Krankenkasse übernommen und dieser dann durch die Senatsverwaltung erstattet.

Berichten zufolge haben ärztliche Praxen teilweise die Sorge, die Kostenübernahme sei nicht garantiert oder würde das Budget belasten. Beides ist nicht der Fall. Die Vergütung erfolgt außerhalb des Basis-EURO-Volumen (BEV) bzw. Regelleistungsvolumen (RLV). Allerdings müssen die Daten von den Behandlungsscheinen für die digitale Abrechnung über die KV Berlin händisch (sogenanntes Ersatzverfahren) in das Praxisverwaltungssystem übertragen und die Scheine im Original mit der Quartalsabrechnung an die KV gesandt werden.

Dass dies für die Praxismitarbeitenden einen gewissen Aufwand bedeutet, der die in der Regel begrenzten zeitlichen Kapazitäten weiter belastet, ist allen Beteiligten bewusst. Dennoch bittet die Ärztekammer Berlin ausdrücklich darum, die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu gewährleisten. Sie befinden sich in einer außergewöhnlichen Notlage und benötigen unseren besonderen Schutz.