Ukraine-Konflikt: Die medizinische Versorgung Geflüchteter jetzt sicherstellen

Ukraine

Die Ärztekammer Berlin fordert den Berliner Senat auf, zügig unmissverständliche Regelungen bei der Kostenübernahme von Behandlungskosten von Geflüchteten aus der Ukraine herbeizuführen. Insbesondere bei kostenintensiven sowie lebensnotwendigen Therapien wie der Dialyse muss schnell geklärt werden, wer die Kosten übernimmt. Diese Therapien sind nicht verschiebbar. Es geht bei vielen Menschen um wenige Tage – teils Stunden.

Berlin, 10. März 2022

„Auch wenn der rechtliche Rahmen zur Kostenübernahme von Behandlungskosten für Geflüchtete aus der Ukraine vom Bund mittlerweile gesetzt wurde, ist in der praktischen Umsetzung jedoch noch vieles unklar. Hier muss auf Landesebene in der Ausgestaltung schnellstens Klarheit geschaffen werden. Erstens muss bei Ankunft in Berlin unbürokratisch und konsequent eine Registrierung der Geflüchteten unternommen und deren Status bestimmt werden. Zweitens wäre es nur praxisnah, den Menschen im Anschluss eine Versicherungskarte zu geben. Es scheint nahezu so als seien keine Lehren aus der Migrationsbewegung 2015 gezogen worden“, sagt PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin. „Für die Betroffenen bedarf es jetzt einfacher Lösungen, damit sie ihre im Gesetz verankerten Leistungen zur medizinischen Versorgung auch abrufen können“, führt er fort.

Eine überwältigende Anzahl von Berliner Ärzt:innen versuche derzeit, trotz bürokratischer Hürden, die Versorgung der Geflüchteten im ehrenamtlichen Engagement aufrecht zu halten. „Aber es besteht schlicht ein Unterschied zwischen dem Aushändigen einer Schmerztablette sowie einer komplexen und kostenintensiven Therapie wie der Dialyse. Mehr denn je gilt nun: Der Mensch steht im Mittelpunkt! Berliner Ärzt:innen stehen bereit, um die Menschen zu versorgen“, betont Bobbert. Er unterstreicht, die Ärztekammer Berlin steht zur Unterstützung und Lösungsfindung der Senatsverwaltung und dem Krisenstab zur Verfügung.

Der Mensch steht im Mittelpunkt

Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, ergänzt: „Die Menschen haben vielfach traumatische Erlebnisse zu verarbeiten. Sie mussten fluchtartig ihre Heimat verlassen und Familienmitglieder und weitere geliebte Menschen zurücklassen. Ihre Orientierungslosigkeit aufgrund von Krieg, Gewalt und Flucht darf nicht durch eine unter Umständen lebensbedrohliche medizinische Notlage verstärkt werden. Wir Berlinerinnen und Berliner müssen ihnen Sicherheit und Verlässlichkeit geben. Dazu gehört die Kostenübernahme für die Behandlung von lebensnotwendigen Therapien. Es ist ethisch nicht zu vertreten, dass die Geflüchteten als selbstzahlende Privatpatient:innen die Kosten für die Behandlungen tragen. Zudem ist es realitätsfern, dass mittellose Menschen die dafür notwendigen Gelder aufbringen können.“

Ansprechpersonen für Presseanfragen

  • PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin
  • Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin

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