Transparenz bei investorenbetriebenen ärztlichen Praxen schaffen

Pressemitteilung

Immer mehr ärztliche Praxen und Medizinische Versorgungszentren werden durch Investoren betrieben. Dies ist bisher aber nicht transparent. Für Patient:innen muss stets erkennbar sein, wer die Inhaber:innen von ärztlichen Praxen sind.

Wirtschaftliche Interessen dürfen die Qualität der Patientenversorgung nicht beeinflussen. Auch dürfen Ärzt:innen bei ihrer ärztlichen Tätigkeit keine Weisungen von Nichtärzt:innen entgegennehmen. Werden Praxen oder Medizinische Versorgungszentren jedoch von Investoren betrieben, kann die Sorge bestehen, dass Interessenskonflikte vorliegen.

Patient:innen müssen daher stets erkennen können, wer die von ihnen besuchte Praxis führt. In der Regel wissen sie jedoch nicht, wer die Inhaber:innen sind, welche Ärzt:innen in der Einrichtung tätig sind und über welche Qualifikationen diese verfügen.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin fordert alle investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) zu verpflichten, auf ihren Praxisschildern folgende Informationen anzugeben:

  • Betreiber:innen und Träger:innen
  • Rechtsform
  • Ärztliche Leitung

Die Delegierten fordern zudem, dass Patient:innen über in der Einrichtung tätige Ärzt:innen und deren Qualifikationen sowie die Leitungs- und Inhaberstruktur informiert werden.

Auch der 128. Deutsche Ärztetag hatte im Mai 2024 gefordert, bei iMVZ Angaben zur Inhaberstruktur auf den Praxisschildern zur Pflicht zu machen. Zuvor hatte schon im Juni 2023 der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen.

Anders als wiederholt angekündigt, findet sich jedoch auch im jüngsten Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) keine Passage zur strengeren Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF sowie die Resolution „Für mehr Transparenz: Investoren auf das Praxisschild“ zum Herunterladen.

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  • PD Dr. med. Peter Bobbert
  • Dr. med. Matthias Blöchle

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