Berlin, 5. September 2022
„Durch eine Abschaffung der Neupatientenregelung werden sich die Wartezeiten für Neupatient:innen wieder erheblich erhöhen. Für mich wiegt es zudem schwer, dass uns Ärzt:innen durch die Streichung der extrabudgetierten Vergütung von Neupatient:innen letztlich wieder Zeit mit unseren Patient:innen genommen wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Zeiten der Pandemie ambulant tätigen Ärzt:innen Gelder gestrichen werden, die für die Aufrechterhaltung ihrer Praxistätigkeit immens wichtig sind“, sagt PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin.
Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin, ergänzt: „Einsparungen scheinen derzeit in fast allen Lebensbereichen unumgänglich – aber bitte mit Augenmaß. Es ist für mich schleierhaft, warum eine für Patient:innen und Ärzt:innen bewährte Regelung nun wieder abgeschafft werden soll. Ärztliche Praxen brauchen gerade wegen der Pandemie, des Fachkräftemangels, der galoppierenden Energiepreise und steigender Inflation dringend Ent- und keine zusätzlichen Belastungen.“
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD eingeführt, damit Patient:innen schneller Termine bekommen und die Leistungen der Krankenkassen sowie die Versorgung verbessert werden. Das Gesetz sah vor, dass Leistungen für neue Patient:innen außerhalb des Budgets für Kassenärzt:innen in voller Höhe beglichen werden. Laut Sparplänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll die extrabudgetierte Vergütung von Neupatient:innen aus dem Gesetz gestrichen werden. Laut BMG habe die Regelung keine Vorteile in der medizinischen Versorgung gebracht. Auswertungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) kommen jedoch bezogen auf das 4. Quartal 2021 zu anderen Ergebnissen.
Zwischen dem 4. Quartal 2019 und dem 4. Quartal 2021 hat die Zahl der behandelten Neupatient:innen um 12 Prozent zugenommen. Es wurden im 4. Quartal 2021 bundesweit 20,2 Mio. Neupatient:innen behandelt. In Berlin sind durchschnittlich 23,7 Prozent aller behandelten Patient:innen Neupatient:innen.
Das Zi macht darauf aufmerksam, dass die Abrechnungsdaten keinen Hinweis darauf geben, ob und inwieweit sich Wartezeiten tatsächlich verändert haben. Hierzu müssten Befragungsdaten herangezogen werden. Allerdings könne man aus den Daten ablesen, dass die Praxen bezogen auf diesen Zeitraum schneller auf Behandlungswünsche der Patient:innen reagiert haben. Von der Regelung hätte mehr als jede:r vierte gesetzlich krankenversicherte Patient:in profitiert.
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- PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin
- Dr. med. Matthias Blöchle, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin
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