Ziel der Organisationsstruktur-Reform Weiterbildung ist es, Verwaltungsverfahren im Bereich der ärztlichen Weiterbildung der Ärztekammer Berlin zu beschleunigen und Kammerressourcen zielgerichteter einzusetzen.
Vollständig vorliegende Anträge zu Prüfungen für die Anerkennung von Weiterbildungsqualifikationen sollen künftig innerhalb von acht Wochen entschieden werden. Im Anschluss kann der Prüfungstermin festgelegt werden. Um diese Straffung zu erreichen, werden administrative Prozesse gestrichen, organisatorische Abläufe neu strukturiert und ehrenamtliche Gremien in ihrer Anzahl reduziert.
Darüber hinaus wurde die Weiterbildungsordnung dahingehend geändert, dass einem Prüfungsausschuss ab 1. April 2025 nur noch drei Prüfer:innen angehören: die oder der Vorsitzende sowie zwei weitere Kammermitglieder.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat die Satzung zur Organisationsstruktur-Reform Weiterbildung am 13. November 2024 beschlossen. Am 24. Januar 2025 wurde sie im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Die Satzung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
- Gesetzesänderung: Satzung zur Organisationsstruktur-Reform Weiterbildung
- Satzung zur Organisationsstruktur-Reform Weiterbildung
- Ergänzende Richtlinien gemäß § 13 Absatz 3 Weiterbildungsordnung (WBO)