Am 25. März 2024 hat die Ärztekammer Berlin mit einer Meldung auf den Start des IRD und die Notwendigkeit der Anbindung meldepflichtiger Ärztinnen und Ärzte bzw. Gesundheitseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur hingewiesen. Von der Meldepflicht betroffen sind sowohl vertragsärztliche als auch privatärztliche Einrichtungen. Der Artikel enthält eine detaillierte Beschreibung, welche Vorbereitungen nötig sind, um die Meldungen an das IRD vornehmen zu können. Zudem finden Sie dort hilfreiche Links zum Thema.
Im neuen Jahr wird die Meldepflicht auf Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen ausgeweitet. In zeitlicher Hinsicht ist die Aufnahme der Patientin oder des Patienten in der meldepflichtigen Gesundheitseinrichtung entscheidend. Erfolgt diese ab dem 1. Januar 2025, besteht – wie bei den Brustimplantaten – Meldepflicht bei den folgenden sogenannten implantatbezogenen Maßnahmen: die Implantation eines Implantats, die Revision eines Implantats, die sicherheitsbezogenen oder funktionellen Änderungen an einem bereits eingesetzten Implantat, die Explantation eines Implantats und die Amputation einer Extremität nach der Implantation eines Implantats.
Bitte beachten Sie, dass die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zeitaufwändig ist. Die technischen Komponenten müssen beschafft und in den Praxisbetrieb eingebunden werden. Die Ärztekammer Berlin empfiehlt daher allen Meldepflichtigen, die notwendigen Vorbereitungen einzuleiten.
Weitere Informationen: Implantateregister: Betroffene Ärzt:innen müssen sich an die Telematikinfrastruktur anbinden (Meldung)