Am 1. Juli 2024* startet der Regelbetrieb des Implantateregisters Deutschland (IRD) mit der Erfassung von Brustimplantaten. Der Regelbetrieb für die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen soll zum 1. Januar 2025 aufgenommen werden.
Gesundheitseinrichtungen, die die jeweiligen Eingriffe vornehmen, sind ab dem angegeben Datum verpflichtet, patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle und medizinische Daten zu implantatbezogenen Maßnahmen an die Registerstelle zu melden.
Von der Meldepflicht betroffen sind damit sowohl vertragsärztliche als auch privatärztliche Einrichtungen.
* Ursprünglicher Starttermin: 1. Januar 2024
Voraussetzungen
Um der Meldepflicht nachkommen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:
1. Anbindung der Gesundheitseinrichtung an die Telematik-Infrastruktur mit folgenden Komponenten:
- elektronischer Arztausweis mindestens einer Ärztin oder eines Arztes der Einrichtung
- Security Module Card Typ B (SMC-B), auch Praxis- oder Institutionsausweis genannt
- Hardware:
- eHealth-Kartenterminal
- Konnektor (einschließlich VPN-Zugangsdienst) oder Dienstleister, der TI as a Service anbietet, also Konnektoren zentral betreibt
- geeignetes Praxisverwaltungssystem
2. Registrierung im Implantateregister Deutschland (IRD)
Bitte beachten Sie: Eine SMC-B können Sie erst beantragen, wenn Sie bereits einen elektronischen Arztausweis (eA) besitzen, weil die Kartennummer des eA im Antragsformular eingegeben werden muss. Beide Antragsprozesse können jeweils bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. Sollte in Ihrer Einrichtung noch niemand einen elektronischen Arztausweis besitzen, ist dieser von einer Ärztin/einem Arzt baldmöglichst zu beantragen. |
Elektronischer Arztausweis
Sofern Sie bislang keinen elektronischen Arztausweis besitzen, können Sie diesen über die Ärztekammer Berlin beantragen, entweder im Mitgliederportal oder mittels Webformular. Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Arztausweis.
Security Module Card Typ B (SMC-B)
Vertragsärzt:innen erhalten die SMC-B über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin.
Privatärzt:innen erhalten die SMC-B über die gematik; hierfür benötigen sie eine Bescheinigung der Ärztekammer.
Als privatärztlich niedergelassene:r Arzt/Ärztin gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Gehen Sie auf das Antragsportal der Bundesdruckerei (D-Trust), füllen Sie den Antrag vollständig aus und lassen Sie sich identifizieren.
- Fordern Sie bei der Ärztekammer Berlin (ÄKB) eine Mitgliedsbescheinigung einschließlich Bestätigung der privatärztlichen Praxistätigkeit auf Basis einer Selbstauskunft an. Bitte schreiben Sie dazu zunächst eine E-Mail mit dem Betreff „Selbstauskunft“ an E mba@aekb.de.
- Die Ärztekammer Berlin übersendet Ihnen die notwendigen Formulare per E-Mail. Bitte schicken sie die Formulare ausgefüllt an uns zurück.
- Die Ärztekammer Berlin übersendet Ihnen anschließend die erbetene Bescheinigung per Post an Ihre hinterlegte Postzustellanschrift.
- Sie übermitteln die Bescheinigung der gematik.
- Die gematik prüft die Bescheinigung und gibt den Antrag gegenüber der D-Trust frei.
- Die D-Trust produziert die SMC-B und sendet Ihnen die Karte postalisch zu.
Krankenhäuser, Krankenhausapotheken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Privatkliniken erhalten ihre SMC-B über die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG).
Registrierung im Implantateregister Deutschland (IRD)
Sobald Sie Ihre SMC-B erhalten haben, können Sie Ihre Gesundheitseinrichtung im IRD registrieren. Informationen zum Implantateregister sowie zum Registrierungsprozess finden Sie unter den nachstehenden Links:
Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum IRD
Spezifische Informationen zum IRD für Gesundheitseinrichtungen
Leitfaden zur Registrierung von Gesundheitseinrichtung im IRD
Weitere Informationen:
Wegweiser für den Zugang zur Telematikinfrastruktur
Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B) für Einrichtungen privatärztlich tätiger Ärztinnen und Ärzte