Genomsequenzierungen und die Analyse von Fluchtrouten und epidemiologischen Daten lassen vermuten, dass es mehrere Infektionsherde entlang der Balkan-Route gibt. Auch wenn Hauptdiphtherie insgesamt noch immer sehr selten ist (Meldefälle im Jahr 2021: 21; Jahr 2022: 144), so kommt ihr doch aufgrund des Übertragungspotenzials Bedeutung zu.
Die Kurzinformation der Arbeitsgemeinschaft Infektionsschutz der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) gibt Ärzt:innen Hinweise für das weitere Vorgehen, sollte ihnen eine geflüchtete Person mit chronischer Wunde oder Hautläsion, die nicht eindeutig einer anderen Ursache zugeordnet werden kann, vorgestellt werden.
Die Information an dieser Stelle ist leicht gekürzt. Hier lesen Sie die vollständige Kurzinfo „Hautdiphtherie“.
1. Diagnostik
Differenzialdiagnosen einer Hautdiphtherie sind im Wesentlichen Impetigo, Wundinfektionen und Ulcera anderer Genese, auch Mpox (Affenpocken) oder Skabies. Da die Diagnostik eher dem Ausschluss dient, liegt in der Regel kein meldepflichtiger Krankheitsverdacht vor. Ein bereits vorliegender Nachweis von Staphylokokken oder Streptokokken schließt den zusätzlichen Nachweis von C. diphtheriae nicht aus.
Bei chronischen Wunden oder Hautläsionen einer geflüchteten Person sollte immer eine Labordiagnostik vor Therapiebeginn an beiden Abstrichorten durchgeführt werden:
- Hautabstriche von Wunden und Läsionen
- Nasen- und Rachenabstrich
Für die Primärdiagnostik werden die Abstrichproben an ein mikrobiologisches Labor der eigenen Wahl geschickt. Dem Labor muss die Verdachtsdiagnose Diphtherie vorab mitgeteilt werden, da eine Anzucht auf Spezialnährböden notwendig ist.
Das nationale Konsiliarlabor für Diphtherie ist seit 2007 am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angesiedelt.
Weitere Informationen und Kontakt: www.lgl.bayern.de, Stichwort „Konsiliarlaboratorium für Diphtherie“
2. Weiteres Vorgehen vor labordiagnostischer Bestätigung
Vor der Labordiagnose sollte die Therapie sich an den Differentialdiagnosen für den Hautbefund orientieren. Der Impfstatus sollte erhoben werden.
3. Weiteres Vorgehen nach labordiagnostischer Bestätigung
Meldung an das Gesundheitsamt
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Diphtherie sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Toxinbildenden Corynebacterium spp., soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich meldepflichtig. Die Meldung an das Gesundheitsamt nach Infektionsschutzgesetz entfällt, sofern das Labor die Meldung des Erregernachweises durchgeführt hat.
Therapie
Die Behandlung umfasst auch eine gründliche Reinigung der Läsion. Wunden und Ulcera müssen zur Vermeidung einer Übertragung gut abgedeckt sein. Die kalkulierte antibiotische Behandlung wird mit Penicillin oder Erythromycin durchgeführt (bzw. bei Unverträglichkeit mit anderen Makroliden wie zum Beispiel Azithromycin oder Clarithromycin). Die Therapie wird in Abhängigkeit von einer Antibiotikaresistenztestung über insgesamt 14 Tage fortgesetzt.
Kontrollabstriche
Der Behandlungserfolg sollte mittels Nasen-Rachen- und Hautabstrich überprüft werden. Es sind zwei Abstriche erforderlich (24 und 48 Stunden nach Beendigung der Antibiotikabehandlung), um die Beseitigung der Erreger sicherzustellen.
Impfung
Da eine Infektion mit Diphtherie-Erregern keine langfristige Immunität erzeugt, sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt bzw. nach Abklingen der akuten Infektion je nach dokumentiertem Impfstatus eine Grundimmunisierung begonnen bzw. abgeschlossen werden. Wenn die letzte Impfung mehr als 12 Monate zurückliegt, soll eine Auffrischimpfung gegen Diphtherie gegeben werden.
Weiterlesen
- Hier finden Sie die vollständige Kurzinfo „Hautdiphtherie“ zum Download.
- Weitergehende Informationen zu Diagnostik, Therapie und Hygienemaßnahmen im Umfeld der Betroffenen gibt es im RKI-Ratgeber „Diphtherie“ für Ärzt:innen.