Am 17. Oktober 2023 endet die Wahlperiode der im Jahr 2018 gewählten ehrenamtlichen Richter:innen. Die Ärztekammer Berlin hat nun gemäß § 70 Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) die Aufgabe, Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen einzureichen. Die ehrenamtlichen Richter:innen kommen am Berufsgericht (Kammer für Heilberufe) beim Verwaltungsgericht Berlin und am Berufsobergericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zum Einsatz. Aktuell werden noch ehrenamtliche Richter:innen für die 1. Instanz, das heißt für die Kammer für Heilberufe am Verwaltungsgericht Berlin gesucht.
Die wichtigsten Informationen zu dem wichtigen Ehrenamt sind hier zusammengefasst.
Das sind die Aufgaben der ehrenamtlichen Richter:innen
- Die ehrenamtlichen Richter:innen wirken bei mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung in berufsgerichtlichen Verfahren mit. Sie haben dabei die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter:innen.
- Erfahrungsgemäß sind maximal ein bis drei Einsätze im Jahr erforderlich.
- Für den zeitlichen und tatsächlichen Aufwand wird eine Entschädigung gezahlt.
Diese Voraussetzungen müssen für die Berufung erfüllt sein
- Berufen werden können Kammermitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks, also in Berlin, haben.
- Von der Wahl ausgeschlossen sind Kammermitglieder, die den Organen der Ärztekammer Berlin oder dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin angehören (§ 71 Abs. 1 BlnHKG).
Informationen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter:innen (PDF-Download)
Sie haben Interesse oder möchten sich bewerben?
Die Abteilung Berufsrecht der Ärztekammer Berlin gibt Ihnen gerne Auskunft: T 030 408 06 - 21 02 oder per E-Mail an berufsrecht@aekb.de.